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Gestalten Sie die Zukunft unserer Stadt aktiv mit. Unsere Stadt braucht mehr SPD!
Es ist ein Riesenerfolg für Kinder und Familien, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter jetzt umgesetzt werden kann. Mit dem Rechtsanspruch sorgen wir für mehr Chancengleichheit in der Bildung. Für Kinder, deren Eltern wenig Hilfestellung bei Schulaufgaben geben können, ist Ganztagsbetreuung eine wichtige Unterstützung. Gleichzeitig ist die Ganztagsbetreuung von Kindern in Schulen ein Schritt zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir unterstützen damit Eltern, die vor großen Herausforderungen stehen, wenn ihre Kinder von der Kita in die Schule wechseln. Mit verlässlicher Ganztagsbetreuung ermöglichen wir vor allem Frauen berufstätig zu bleiben, sichern ihre Karrieren und Einkommen und erhöhen in der Folge ihre Rentenansprüche. Zudem sichern wir damit den immensen Fachkräftebedarf.
Nach Umfragen wünschen sich etwa 75 Prozent der Eltern ein solches Angebot. Deshalb haben sich jetzt Bund und Ländern auf einen Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 verständigt.
Dieser Rechtsanspruch wird ab dem 1. August 2026 in Kraft treten. Die Umsetzung in den Kommunen muss also jetzt beginnen. Dafür beteiligt sich der Bund an den Investitionskosten und den Betriebskosten von Ganztagsschulen mit bis zu 3,5 Milliarden Euro, mit einer Förderquote von 70 Prozent. Diese Investitionshilfen können künftig für Neubau, Umbau, Erweiterung, Ausstattung sowie Sanierung der Infrastruktur verwendet werden. Sie sind damit nicht zwingend auf die Schaffung zusätzlicher Plätze beschränkt.
Petra Binz, Horst Nannt, Prof. Dr. Arnold Pracht
Die Wohnungsnot im Ballungsraum Stuttgart ist groß, preisgünstiger Wohnraum fehlt nahezu überall. Aber auch der Flächenverbrauch ist in ganz Deutschland, insbesondere aber auch in unserer Region, enorm hoch. Bei der Ausweisung neuer Baugebiete muss man landwirtschaftliche Nutzflächen und Naturflächen im Blick behalten. Artenvielfalt einerseits, aber auch die Versiegelung der Böden mit allen Folgeschäden für den Wasserhaushalt andererseits, sollten uns hier zur Behutsamkeit mahnen.
Als Königsweg gilt oft die bauliche Nachverdichtung innerhalb der Stadtgebiete. Aber, auch so mancher Befürworter fragt sich, ob es sinnvoll ist, jedes Stückchen Wiese, das noch in der Stadt aufzufinden ist, zu verplanen, einzupflastern und zu bebauen. Wo sollen unsere Kinder noch unbekümmert spielen? Wo kann das Wasser noch schlicht und einfach nur versickern und muss nicht bei Starkregen in engen Kanalrohren abgeführt werden? Wo können lauschige Plätzchen samt ihrem Ensemble erhalten bleiben? Also man muss an der einen oder anderen Stelle Kompromisse eingehen, oder auch einmal auf eine Erschließung gänzlich verzichten. Wir befinden uns zu einem großen Teil in einer städteplanerischen Zwickmühle.
Petra Binz, Horst Nannt, Prof. Dr. Arnold Pracht
Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die Stadt Wernau ihre Anteile im Wert von 1.000.000 Euro an der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft der Netze BW behält. Seit 2020, als die Anteile erworben wurden, konnte eine vergleichsweise hohe Rendite aus der Beteiligung für den städtischen Haushalt erwirtschaftet werden. Durch die Beteiligung erhalten wir zudem die Möglichkeit, dass kommunale Belange besser gehört werden. Insgesamt sind 214 Kommunen in Baden-Württemberg an der Netze BW beteiligt. Wir als SPD-Fraktion begrüßen die Beteiligung an der Netze BW sehr.
Petra Binz, Horst Nannt, Prof. Dr. Arnold Pracht
Am vergangenen Wochenende fand eine Klausurtagung des Wernauer Gemeinderates statt. Hier konnten wir uns fraktionsübergreifend über grundsätzliche Fragen austauschen. Dabei ging es uns zunächst darum, die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Gemeinderat zu diskutieren und ggf. zu verbessern. Darüber hinaus galt es, die Schnittmengen in strategischen Fragen auszuloten und damit in einzelnen Punkten einen fraktionsübergreifenden Konsens herzustellen. Dies geschah, indem wir ein grobes Konzept eines Leitbildes erarbeitet haben. Darauf aufbauend war es auch möglich den Weg einer ersten gemeinsam getragenen Strategie zu skizzieren.
Beschlossen wurde nichts, denn eine derartige Tagung stellt kein Element der Gemeindeordnung dar. Dennoch hat sich dieses Format für die Arbeit des Rats sehr bewährt. Wir bedanken uns bei der Stadtverwaltung und den anderen Fraktionen für die konstruktive Atmosphäre.
Im Oktober war es so weit: Wir von der SPD-Fraktion initiierten den ersten Erkundungsgang in Wernau mit Menschen mit Behinderungen. Unser Ziel: Barrieren in Wernau identifizieren, die Stadtverwaltung darüber informieren und die Barrieren schließlich abbauen. Dabei stellten wir fest, dass es oft Kleinigkeiten sind, die das Leben dieser Menschen erleichtern würden.
Treppenstufenränder könnten farblich gestaltet werden, damit dieses Etwas von „grau in grau“ sich für Menschen mit Sehbehinderung tatsächlich auch in der Dämmerung in begehbare Treppen verwandelt. Zudem wären für Rollstuhlfahrer*innen Hinweisschilder für behindertengerechte Wegführungen oder behindertengerechte Toiletten hilfreich. Manchmal sind aber auch vorhandene Hinweisschilder so unglücklich platziert, dass man sie nahezu nicht finden kann. Wenn es zu steil wird für den Rollstuhl, liegt dies manchmal auch daran, dass man die Wege nicht behindertengerecht gebaut hat. So mancher Bordstein ist viel zu hoch und erlaubt daher keine Querung einer Straße für Rollstuhlfahrer*innen.
Auch Schulen sind öffentliche Gebäude und sollten daher behindertengerecht sein. Da stellt sich auch die Frage, wie Kinder die Schule besuchen können, wenn sie nur temporär, z.B. infolge eines Beinbruchs, gehbehindert sind.
Argyri Paraschaki-Schauer wurde am 24. September 2024 einstimmig als SPD-Direktkandidatin für den Bundestagswahlkreis 261 (Esslingen) nominiert. Die 46-jährige Esslingerin, die bereits 2021 für diesen Wahlkreis kandidierte, erhielt die volle Unterstützung aller anwesenden Delegierten.In ihrem bevorstehenden Wahlkampf möchte Paraschaki-Schauer sich auf zentrale gesellschaftliche Herausforderungen konzentrieren, darunter der Transformationsprozess in der Industrie, soziale Gerechtigkeit, Renten- und Migrationspolitik sowie Bildungschancen. Als Tochter griechischer Einwanderer und Geschäftsführerin des Landesverbandes der kommunalen Migrantenvertretungen Baden-Württemberg bringt sie besondere Expertise in Integrationsfragen mit.
Barbara Fröhlich, die SPD-Kreisvorstandsvorsitzende, lobte Paraschaki-Schauer für ihren erfolgreichen Wahlkampf 2021 und ihr überdurchschnittlich gutes Ergebnis. Sie betonte, dass Paraschaki-Schauer mit ihrer Biografie und ihren Überzeugungen ein authentisches Angebot für die Wählerinnen und Wähler darstelle.
Auch Henrik Burda, der Ortsvereinsvorsitzende der SPD Wernau, äußerte seine Freude über die Nominierung und beglückwünschte sie zu ihrem einstimmigen Wahlergebnis. Er hob hervor, dass die SPD mit Paraschaki-Schauer eine starke Kandidatin aufgestellt hat, die bereits in der Vergangenheit ihre Fähigkeiten im Wahlkampf unter Beweis gestellt hat.
Die grün-schwarze Landesregierung hat 2020 ein eigenes Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg erlassen, das ab dem 1. Januar 2025 gilt. Dieses Modell ist aus unserer Sicht ungerecht, da es nur die Grundstücksfläche sowie den Wert des Grundstücks in die Berechnung einbezieht und den Wert der Immobilie außen vor lässt. Wir stehen hinter dem wertabhängigen Modell des Bundes, das Wert und Alter des Gebäudes bei der Berechnung berücksichtigt.
Ob auf gleich großen Grundstücken eine Villa oder ein Zweifamilienhaus steht, sollte eine Rolle spielen. Mit dem ausschließlich an der Grundstücksfläche orientierten Modell der Landesregierung drohen Mietern und Eigentümern ungerechtfertigte Mehrbelastungen, die bis zur Verdoppelung der Steuerlast führen können.
Der aktuelle Betreiber der Gastronomie im Quadrium hat den Pachtvertrag zum 31. Dezember 2024 gekündigt. Offensichtlich ist das aktuelle Gastronomie-Konzept veraltet und wirtschaftlich nicht tragfähig. Anders ist der häufige Wechsel der Pächter in den letzten Jahren nicht zu erklären. Trotz unseres Bedauerns müssen wir die Realität akzeptieren und über alternative, zukunftsfähige Konzepte nachdenken.
In zwei Workshops hat der Gemeinderat mögliche Betriebskonzepte entwickelt. Ein wesentlicher Unterschied zum bisherigen Ansatz ist, dass die Bereiche Hallenbewirtung, Lounge Bar, Restaurant und Wellnessbar getrennt ausgeschrieben und betrieben werden sollen. Dazu gibt es einige Ideen, wie ein Café anstelle eines Restaurants, externes Catering für Veranstaltungen in der Stadthalle und einen reinen Barbetrieb in der Loungebar.
Wie die komplette Neustrukturierung des Konzeptes aufgenommen wird, ist ungewiss und wird sich erst durch die Ausschreibung zeigen. Wir hoffen auf eine positive Resonanz und auf einige kreative Ideen der Bewerber.
Im März 2022 erhielt die Stadt Wernau die vorläufige Förderzusage des Bundes über 1.300.000 € für die Sanierung der Sportstätten im Neckartal. Nachdem das Projekt „Sportstättenneukonzeption Sport- und Freizeitgelände Neckartal“ als gescheitert angesehen werden muss, wurde eine geänderte Maßnahmenplanung sowie die Umschichtung der Sanierungskosten und Fördermittel notwendig.
Der neue Maßnahmenplan sieht die Teilsanierung des Freibads, der Neckartalhalle und des Umkleidegebäudes im Stadion vor.
Die statische Überprüfung der Freibad-Dächer für die Montage einer Photovoltaik-Anlage ergab gravierende Mängel in der Standsicherheit der Gebäude. Im Maßnahmenplan ist deshalb ein Neubau vorgesehen. Der erste Bauabschnitt umfasst zunächst das Kassengebäude, die Umkleidekabinen sowie eine Abstellmöglichkeit für private Liegen und den bereits beauftragten Rohwasserspeicher. Die Kosten für den erforderlichen Neubau belaufen sich auf ca. 1,2 Mio. €.